XRechnung öffnen: So lesen Sie eine XML-Rechnung
Aktualisiert am 2026-10-05
Sie haben eine Rechnung als .xml-Datei erhalten und sehen beim Öffnen nur eine Wand aus Tags. Das ist normal: Die XRechnung und andere E-Rechnungen sind für Software gemacht, nicht für Menschen. So lesen Sie sie trotzdem.
Option 1: kostenloser Online-Viewer
Laden Sie die Datei in den einvoicegen-Viewer hoch. Er zeigt die Rechnung als lesbares Dokument (Rechnungssteller, Rechnungsempfänger, Positionen, Umsatzsteuer, Summen, Bankverbindung) und prüft sie gegen die offiziellen Regeln von XRechnung und EN 16931. Unterstützt werden:
- XRechnung in CII- und UBL-Syntax
- ZUGFeRD- und Factur-X-PDFs (das eingebettete XML wird extrahiert)
- Peppol-BIS-/EN-16931-UBL-Rechnungen
Die Datei wird nur im Arbeitsspeicher verarbeitet und nicht gespeichert. Das Ergebnis können Sie über den Browser drucken oder als PDF speichern.
Option 2: Ihre Buchhaltungssoftware
Die meisten aktuellen Buchhaltungsprogramme können E-Rechnungen direkt importieren. Da seit dem 1. Januar 2025 jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können muss, lohnt sich ein Blick in die Importfunktion Ihrer Software. Wenn sie das nicht kann, ist ein Viewer der schnellste Ausweg.
Option 3: Texteditor (nicht empfohlen)
Sie können die XML-Datei in jedem Editor öffnen und nach den Beträgen suchen. In CII-Dateien steht der Zahlbetrag in DuePayableAmount, in UBL-Dateien in PayableAmount. Das ist fehleranfällig und verrät Ihnen nicht, ob die Rechnung gültig ist.
Die Rechnung ist „nicht gültig“: was nun?
Der Viewer listet jede verletzte Regel mit dem offiziellen Regelcode auf (zum Beispiel BR-DE-15 für eine fehlende Käuferreferenz). Schicken Sie die Liste an den Rechnungssteller und bitten Sie um eine korrigierte Rechnung. Was die einzelnen Meldungen bedeuten und wie sie behoben werden, erklärt unser Ratgeber XRechnung-Fehlermeldungen verstehen. Eine E-Rechnung mit formalen Fehlern muss unter Umständen neu ausgestellt werden, bevor Sie die Vorsteuer abziehen können; fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.
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