Ratgeber

Reverse Charge in der E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD)

Aktualisiert am 2026-10-05

Wenn Sie Leistungen an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land erbringen, schuldet oft nicht Sie die Umsatzsteuer, sondern Ihr Kunde in seinem Land. Das nennt man Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge). In E-Rechnungen wird das über eine eigene Umsatzsteuerkategorie ausgedrückt, und der Validator prüft, ob die nötigen Angaben vorhanden sind.

Dieser Ratgeber erklärt das E-Rechnungsformat, nicht Ihre steuerliche Situation. Ob Reverse Charge anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab; fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Was eine Reverse-Charge-E-Rechnung enthalten muss

Fehlt eine dieser Angaben, verletzt die Rechnung Regeln wie BR-AE-02 oder BR-AE-10 und kann vom Empfänger abgelehnt werden. Was solche Meldungen bedeuten, erklärt der Ratgeber XRechnung-Fehlermeldungen.

Weitere Fälle ohne Umsatzsteuer

Reverse Charge im Inland

Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gibt es auch bei bestimmten Leistungen zwischen Unternehmen in Deutschland. Ob das auf Ihre Leistung zutrifft, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

So erstellen Sie eine solche Rechnung

Wählen Sie im einvoicegen-Formular als Umsatzsteuerbehandlung „Reverse Charge“. Das Formular fragt die richtigen Kennungen ab, und die erzeugten XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien enthalten Kategorie AE sowie Befreiungstext und -code automatisch. Zu den Kosten: Preise. Hintergrund zu den Formaten: Was ist eine XRechnung? und ZUGFeRD vs. XRechnung.

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